Die WHO spricht von einem Menschenrecht der Frauen. Frankreich hat den Schwangerschaftsabbruch als „garantierte Freiheit“ in die Verfassung aufgenommen. Und aktuell prüft eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission, ob Abtreibungen außerhalb des Strafrechts geregelt werden können. „Es wäre der Einstieg in den Ausstieg aus der Kriminalisierung von Frauen“, hofft Dr. Margit Kollmer, die als eine von wenigen Hausärztinnen in Deutschland medikamentöse Abbrüche in der eigenen Praxis vornimmt. Ein Women’s Day-Special von Sophia Weigert

Würden Sie sich als Feministin bezeichnen, Frau Dr. Kollmer?

Margit Kollmer: Frauenrechte sind wichtig. Aber Männerrechte auch – Sie wissen ja vielleicht, dass in der Medizin wegen der vielen Absolventinnen mittlerweile sogar eine Männerquote gefordert wird! Entscheidend für mich ist, dass Gleichberechtigung im Alltag gelebt wird. Darauf kommt es an und da mische ich mich auch ein. Für mich ist selbstverständlich, dass gegendert wird, zum Beispiel.

Sie sind u.a. Mitglied im Forum Hausärztinnen, haben Sie im Vorgespräch gesagt.

Das ist Teil meines berufspolitischen Engagements, ja. Das Forum Hausärztinnen ist eine Austauschplattform des Deutschen Hausärzteverbandes (HÄV) mit dem Ziel, Frauen zu fördern, Frauen in Führungspositionen zu bringen, für Gremienarbeit innerhalb des Verbands zu motivieren und zu vernetzen. Also quasi ein feministisches Projekt (lacht). Und eins, das mich sehr geprägt hat!

Inwiefern?

Weil ich da zum ersten Mal mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch konfrontiert worden bin – mit der Not vieler Frauen, die ungewollt schwanger werden und nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Eine Berliner Ärztin der „Doctors for Choice“ trat im Rahmen eines Workshops im Herbst 2022 an uns beim Forum Hausärztinnen heran mit dem Anliegen, uns der Sache anzunehmen.

Sie sind die einzige Hausärztin bayernweit, die medikamentöse Abbrüche in ihrer Praxis vornimmt. Richtig?
Ja, in Bayern bin ich die einzige. Bundesweit sind es vielleicht eine Handvoll Kolleginnen, die das machen.

Was mussten Sie tun, um solche medikamentösen Abbrüche durchzuführen dürfen? Ich kann mir vorstellen, dass man da in Bayern ganz genau hinschaut, genauer vielleicht als in anderen Bundesländern?

Die Anforderungen sind tatsächlich unterschiedlich, je nach Bundesland. Manchmal braucht man den Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, in anderen Bundesländern braucht man gar nichts und kann ab der Approbation die für den Abbruch nötigen Medikamente bestellen. In Bayern braucht man schon eine Genehmigung, um überhaupt die Medikamente zu bekommen. Man muss die Voraussetzungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erfüllen: Da geht es neben der persönlichen Qualifikation auch um räumliche Voraussetzungen und die technische Ausstattung, die es braucht, um das Schwangerschaftsalter festzustellen. Und man muss nachweisen, dass man auch die Nachsorge gewährleisten kann. Es gibt einen speziellen Kurs bei der Landesärztekammer, den man belegen muss. Und eine Approbation als Ärztin/Arzt braucht man natürlich, weil es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch um eine ärztliche Aufgabe handelt. Geprüft wird das Ganze von der Landesregierung, in meinem Fall war das die Regierung von Niederbayern, die dann genehmigt oder nicht. Ein ziemlicher Aufwand, verbunden mit viel Bürokratie.

Die Versorgungslage abseits der urbanen Zentren ist kritisch, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, müssen lange Wege in Kauf nehmen, um jemanden zu finden, der:die sich ihrer annimmt.

Die Versorgung ist nicht nur hier in Niederbayern ein Problem, sondern generell auf dem Land. In den Städten gibt es einfach mehr Ärzte – und da ist dann auch eher jemand dabei, der bereit ist, das zu tun, was andere lieber nicht machen möchten. Dazu kommt der allgemeine Ärzt:innen-Mangel. Das heißt: Die Praxen, die es gibt, auch bei den Gynäkolog:innen, sind voll, die Kolleg:innen sind so schon am Limit, mehr würde nicht gehen – und Schwangerschaftsabbrüche sind aufwändig für eine Praxis! Das kostet Zeit, es kostet Kraft, weil man ständig mit psychosozialen Konfliktsituationen konfrontiert ist. Ein weiteres Problem ist die Publizität und wie man damit umgeht.

Das heißt?

Der ländliche Raum ist in der Regel konservativ geprägt. Da überlegt man sich als Ärzt:in natürlich, ob man öffentlich macht, dass man auch Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Ich habe es nicht öffentlich gemacht, habe es nicht auf meiner Homepage veröffentlicht, mich auch nicht in die Liste der Ärztekammer eintragen lassen, auch weil ich meine älteren konservativen Patient:innen nicht verprellen möchte. Ich will mir da keinen „schlechten Ruf“ erarbeiten, das wäre nur Munition für irgendwelche militanten Abtreibungsgegner:innen und diese Diskussion auf dem „Schlachtfeld“ will ich nicht führen. Mir ist die Arbeit wichtig. Meine Patientinnen. Darauf will ich mich konzentrieren.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Fragen Sie sich manchmal, ob Sie „das Richtige“ tun?

Moralische Zweifel? Habe ich nicht. Nein. Ich bin stolz auf das, was ich tue. Wenn man sich den §218 des Strafgesetzbuchs anschaut, geht es da um den Schutz des ungeborenen Lebens auf der einen und die Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper auf der anderen Seite. Wir sind eine Gesellschaft, in der Menschenrechte und halt auch Frauenrechte gelten, das eine schließt das andere nicht aus, im Gegenteil, und man kann ja beides tun – sich für Selbstbestimmung einsetzen und den Schutz des ungeborenen Lebens dabei nicht aus den Augen verlieren.

Das müssen Sie erklären!

Eine Geschichte aus jüngerer Zeit, die mich sehr berührt hat, war die einer syrischen Familie, ein junges Pärchen, beide noch sehr jung, mit einer zweijährigen Tochter, Geflüchtete, die seit einem Jahr in Deutschland leben und nun ihre ganze Kraft darauf verwenden, hier anzukommen. Der Mann arbeitet schon, die Frau kümmert sich um die Tochter – und ausgerechnet in dieser für alle schwierigen Situation wird sie ungewollt schwanger. Die Drei waren immer als Familie bei mir, haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber die Frau hat beeindruckend selbstbestimmt gesagt, sie möchte jetzt kein Kind, sie will erst in Deutschland Fuß fassen. Dieser Aspekt ist für Geflüchtete und erst recht für eine junge Familie existenziell. Die Eltern haben da eine Verantwortung für sich, aber auch für die Tochter, und versuchen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Das verdient Respekt.

Jung, unerfahren, leichtsinnig, nicht bereit, die Folgen des eigenen Tuns zu tragen und Verantwortung zu übernehmen: Das ist so grob das Klischee, das Abtreibungsgegner gern bemühen, um Frauen zu diskreditieren, die einen Schwangerschaftsabbruch überlegen. Was sind Ihre Erfahrungen?

Wenn ich mir die Frauen anschaue, die zu mir kommen, stimmt nichts von dem. Laut Statistik liegt die Schwangerschaftsabbruch-Rate bei Frauen unter 18 in Deutschland bei gerade mal zwei Prozent – und genau so spiegelt sich das auch bei mir in der Praxis wieder. Ich hab’ bis heute um die hundert Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen, und von allen Patientinnen waren nur zwei unter 18 Jahre alt. So viel zum Thema „jung“ und „unerfahren“. Meine Patientinnen sind in aller Regel erwachsene Frauen aller Altersstufen und Gesellschaftsschichten. Das Thema „Leichtfertigkeit“ hatten wir ja schon, wenn Sie daran denken, wie die Frau aus Syrien sich quält. Viele schämen sich dafür, haben Schuldgefühle, weil sie ungewollt schwanger geworden sind. Und noch etwas würde ich dazu gern sagen …

Bitte!

Generell ist jede Frau, die zu mir kommt, in irgendeiner Konflikt- und Ausnahmesituation und versucht, damit klar zu kommen und kämpft mit ihrer Entscheidung. Und keine macht es sich leicht! Nur mal angenommen, Sie leben in einer funktionierenden Beziehung – und in dem Moment, in dem der Partner von Ihrer Schwangerschaft erfährt, erklärt er Ihnen, dass er das Kind nicht will und dass er sich, wenn Sie sich dafür entscheiden, von Ihnen trennt. Was machen Sie dann? Das sind zum Teil echt tragische Geschichten, mit denen die Betroffenen klar kommen müssen. Natürlich gibt es auch den Fall, dass die Schwangerschaft im karrieretechnisch ungünstigen Moment kommt und deshalb abgebrochen werden soll, das finde ich dann eher fragwürdig …

Aber nicht Sie entscheiden …

Genau. Das ist die individuelle Entscheidung jeder einzelnen Frau, die sie für sich in ihren sozialen Strukturen trifft – und die dann auch nicht mehr bewertet werden darf, von niemandem, sondern genau so akzeptiert werden muss.

Kommen die Frauen allein zu Ihnen? Bringen sie zur moralischen Unterstützung einen Partner oder eine Freundin mit?

Ich würde sagen, in ca. 60-70 Prozent der Fälle ist jemand dabei, die meisten bringen jemanden mit. Überwiegend ist das der Partner, eine Freundin, auch mal die Cousine, eine junge Frau hat auch mal ihre Mutter mitgebracht. Manche kommen mit Dolmetscher. Ich hab’ aber auch Patientinnen, die das nicht wollen, weil sie sagen: „Von der Schwangerschaft weiß keiner außer mir und ich will auch nicht, dass es mein Partner erfährt.“ Die haben das vorab für sich geregelt – das war auch für mich ein Lernprozess, denn ich selbst würde eine Schwangerschaft und einen etwaigen Abbruch auf jeden Fall mit jemandem besprechen wollen. Aber diese Patientinnen kommen tatsächlich alleine klar. Es ist eine Minderheit, aber es kam schon ein paar Mal vor.

Welche Vorurteile, welche unbegründeten (oder auch begründeten) Ängste begegnen Ihnen besonders oft bei Patientinnen? Mit welchen Mythen würden Sie gern mal aufräumen?

Eigentlich wissen alle, die zu mir kommen, wie es abläuft und was sie tun. Aber es ist ein extrem scham- und schuldbehaftetes Thema. Viele denken, sie haben versagt und werden jetzt angeklagt. Manche sind traumatisiert von ihren Gynäkolog:innen, das muss man so sagen. Sie kennen deren Einstellung und wissen, dass die einem medikamentösen Abbruch kritisch bis ablehnend gegenüberstehen, und fragen dann zum Beispiel: „Kann der das sehen? Ich möchte nicht, dass der das weiß!“ Oder: „Erfährt das die Krankenkasse?“ Oder: „Kann man das im Blut nachweisen?“ Das ist erschreckend, aber solche Fragen kommen. Manche fragen auch, ob sie wieder schwanger werden können, aber die meisten haben das vorher schon gegoogelt und wissen: Das ist kein Problem.

Sie bieten Abbrüche bis zur neunten Woche an. Warum genau diese Neun-Wochen- Frist, kommt die durch die Zulassung des Arzneimittels zustande?

Genau, in Deutschland kann das Medikament nur bis zur neunten Woche gegeben werden, in anderen Länder wie zum Beispiel in den Niederlanden bis zur 16. oder 18. Woche.

Und in welchem Schwangerschaftsalter kommen die Patientinnen typischerweise zu Ihnen?

Die meisten Patientinnen sehe ich in der 6. oder 7. Woche. Es dauert ja eine Weile, bis man feststellt, dass man schwanger ist, sich den Beratungsschein holt und dann eine Praxis kontaktiert. Und die Patientinnen sind dankbar: Die meisten sind älter, haben schon Kinder und wenn die nur ein Mal kommen müssen zum Termin in der Praxis und den Rest mit meiner Anleitung zu Hause durchführen können, sind sie total erleichtert.

Der Frauenkörper ist seit jeher umkämpftes Gebiet: Ehemänner und Väter, Staat und Kirche wollen Macht über ihn. Wie äußert sich das? Wie wirkt es sich auf Ihre Arbeit aus?
Ein Punkt ist, dass die Gynäkologen sagen, es gebe keine Ausbildungslücke in der Facharztweiterbildung und es gebe keine Versorgungslücke bei der Durchführung der Abbrüche. Ein anderer Punkt: Politiker sagen, der Schwangerschaftsabbruch sei in Deutschland mit dem §218 ausreichend und zweckmäßig geregelt. Kirchenvertreter sagen: Abtreibung ist eine Sünde und eine Verletzung des göttlichen Willens. Lebensschützer sagen: Abtreibung ist Mord. Und die Väter wollen natürlich auch ein Mitspracherecht, immerhin sind sie ebenso an der Entstehung einer Schwangerschaft beteiligt wie die Frau, in deren Körper das neue Leben heranwächst. Fakt ist aber auch, dass jeder Mensch ein Recht auf Selbstbestimmung hat, nach dem Motto „my body my choice“ mit dem die Aktivist:innen z.B. in Frankreich auf die Straße gehen.

Nur mal angenommen, auch Männer könnten schwanger werden: Was würde passieren?

Bestimmt wäre es dann legal, abzutreiben. Mann hätte den § 218 längst abgeschafft. Deshalb ist es auch so wichtig, dass Frauen sich engagieren und ihre Stimme erheben! Ein anderes Beispiel ist der Mutterschutz in der Selbstständigkeit. Für selbstständige Frauen, ob nun im eigenen Handwerksbetrieb oder als niedergelassene Ärztinnen, gibt es keinen Mutterschutz und keine Elternzeit. Das ist skandalös! Wenn Männer schwanger werden könnten, sähe die Welt garantiert anders aus.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sagt, dass es Frauen zu jeder Zeit möglich sein muss, einen sicheren und leistbaren Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, und dass die Gesellschaft es respektieren muss, wenn eine Frau sich dafür entscheidet („Lack of access to safe, timely, affordable and respectful abortion care is a critical public health and human rights issue“). Es handele sich dabei um ein Menschenrecht.

Ja, die WHO und auch die FIGO beurteilen das Thema durchwegs progressiv und menschenrechtsorientiert. Eine Haltung, der sich auch das Bundesverfassungsgericht anschließt. Es gibt Anzeichen, dass sich etwas bewegt, auf vielen Ebenen. Wir haben eine gesellschaftliche Diskussion rund um das Thema. Immer wieder ploppt in den Medien dazu etwas auf. Gespannt bin ich jetzt vor allem, zu welchen Ergebnissen die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ gekommen ist. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung eine – tatsächlich mehrheitlich weiblich besetzte! – Kommission mit Fachleuten aus den Bereichen Ethik, Medizin und Recht eingesetzt, die klären soll, wie man den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts regeln könnte. Das wäre der Anfang vom Ende der Kriminalisierung. Konkretes gibt es voraussichtlich Ende April.

Empirisch gesehen ist der Hustle um den § 218 eh nicht nachvollziehbar: Alle Untersuchungen zeigen, dass es Menschen nicht vom Abbruch abhält, wenn die Möglichkeit für den sicheren und legalen Abbruch nicht besteht. Es werden genauso viele Abbrüche gemacht, egal ob legal oder illegal – der Unterschied ist nur, wieviele Frauen dabei zu Schaden kommen oder sterben.

Genau! Da habe ich noch ein Beispiel: In Kanada ist der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr mit einer Fristenlösung geregelt. Es gibt Regelungen, wie der Abbruch stattfinden darf, aber es gibt keine Frist mehr dafür – und es hat sich absolut nichts geändert. Weder ist die Absolutzahl hochgegangen noch hat sich die Abtreibung in die späte Schwangerschaft verlagert. Keine Schwangere wartet freiwillig länger als nötig mit dem Abbruch! Das erhöht nur die Komplikationsrate. Wenn eine Frau schwanger wird, überlegt sie sich, ob sie die Schwangerschaft austragen will oder nicht, kann ich das oder kann ich’s nicht, will ich’s oder will ich’s nicht, und die Abbrüche finden trotzdem weiterhin im ersten Trimenon statt. Also, in anderen Ländern geht es da weitaus progressiver zu. Wichtig wäre ein wohnortnaher und niedrigschwelliger Zugang zu einem sicheren und medizinsch begleitetem Schwangerschaftsabbruch – für mich ein grundlegendes Menschenrecht!

Was müsste passieren, damit mehr Gynäkolog:innen sich in der Sache engagieren? Was könnte in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verbessert werden?

Ein Grund, warum es so wenige Gynäkolog:innen gibt, die Abbrüche durchführen, ist ihr Recht zur Verweigerung: Kein Arzt und keine Ärztin darf laut Berufsordnung §14 zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches gezwungen werden. Andererseits ist der Schwangerschaftsabbruch laut Schwangerschaftskonfliktgesetz aber eine ärztliche Aufgabe – und zwar eine originär gynäkologische, wie ich meine! Um dafür ein Bewusstsein zu schaffen, könnte man zum Beispiel in das Curriclum zur Weiterbildung eine dreimonatige Tätigkeit in einer Konfliktberatungsstelle einbauen. Oder bereits im Studium Seminare zum Thema „Konfliktschwangerschaft und
Schwangerschaftsabbruch“ anbieten. In der gynäkologischen Facharzt-Ausbildung ist es heute immer noch gut möglich, dass man in fünf Jahren Weiterbildung an einer Klinik keine einzige ungewollt Schwangere betreut.. An Kliniken in kirchlicher Trägerschaft wird das Thema Schwangerschaftsabbruch komplett ausgeblendet. Auch an Krankenhäusern, deren Träger christlich-soziale Werte vertreten, wird ein Engagement auf diesem Gebiet nicht gern gesehen – man befürchtet, dass dann Patient:innen ausbleiben könnten. Gynäkolog:innen lernen einfach zu wenig über Schwangerschaftsabbrüche. Und wenn man sich dann in seiner eigenen Praxis niederlässt, fängt man nichts an, was potenziell kriminell, aufwändig und nicht besonders gut bezahlt ist.

Dr. Margit Kollmer ist niedergelassene Hausärztin im Landkreis Landshut und berufspolitisch engagiert im Bayerischen Hausärzteverband, der Bayerischen Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Ihr zentrales Anliegen ist es, eine umfassende und medizinisch hochwertige Versorgung für alle Patient:innen sicherzustellen. Neben ihrem Beruf und ihrem Engagement hat sie zwei Kinder großgezogen.